Corona Regeln der Wu Wei Schule und Akademie

 

Das Gelände der Wu Wei Schule und Akademie darf nur mit Maske betreten werden. FFP2 oder medizinische Masken sind erlaubt. Wer Krankheitssymptome aufweist, darf auf keinen Fall zum Training erscheinen (auch nicht bei negativer Testung).

 

Es gilt das Hygienekonzept, dass unten heruntergeladen werden kann. Beim ersten Besuch der Wu Wei Schule und Akademie ist die Einverständniserklärung zu Corona unterschrieben mitzubringen.

 

Nachfolgend der Download.

Download
Hygienekonzept und Einverständniserklärung
Das Konzept unseres Verbandes gilt für alle unsere Veranstaltungen. Die Einverständniserklärung muss unterschrieben vorliegen, sonst ist kein Training bei uns möglich.
Corona Konzept BVTQ.png
Portable Network Grafik Format 621.6 KB

 

 

Die Umkleiden sind geschlossen. Toiletten geöffnet mit Desinfektion.

Das Training findet nur unter dem Zeltdach im Garten statt.

 

Wir erfassen pro Veranstaltung die Kontaktdaten: Name, Wohnanschrift, Telefonnummer und die Teilnahme ist mit einer Unterschrift zu quittieren.

 

"Auch wenn Verordnungen vielleicht einiges lockerer sehen als ich, fühle ich mich den Menschen, die in meiner Schule und Akademie trainieren und lernen verpflichtet. Das bedeutet, dass ich die Gesundheit aller, als wichtiger ansehen als den kurzfristigen wirtschaftliche Erfolg."

Jan Leminsky

 

Testung (Gemäß Verordnung der Stadt Hamburg)

 

Folgende Möglichkeiten der Testung sind möglich um an unseren Veranstaltungen teilzunehmen:

 

PCR-Test – gilt für 48 Stunden

 

Schnelltest – gilt für 12 Stunden – vor Betreten/Teilnahme

 

Nach der 2. Impfung - 14 Tage später – vor Betreten/Teilnahme

 

Genesenennachweis - 28 Tage nach Genesung erstmalig und 6 Monate lang

 

Der Nachweis ist in Papier oder Digital zu erbringen. Bei einem digitalen Nachweis muss der Teilnehmer mit einem Abfotografieren des Nachweises einverstanden sein.

Impfausweise und Genesenennachweise sind beim Training bei sich zu tragen und beim ersten Training als Nachweis zu hinterlegen.

 

Testungen werden 2 Wochen mit den Teilnehmerlisten verwahrt und dann gelöscht.

Impfnachweise und Genesenennachweise werden bei einzelnen Veranstaltungen 2 Wochen nach der Veranstaltung gelöscht. Bei regelmässigen Kursen und Ausbildungslehrgängen gehen die Nachweise an die entsprechende Kundenakte und werden entweder mit dem Ausscheiden oder Beenden gelöscht.

 

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind befreit.

 

Verordnungen der Stadt Hamburg sind hier zu finden (Bitte klicken).